Amputationen als Folge von Unfallverletzungen sind relativ selten.
Im Normalfall können selbst größere traumatisch abgetrennte Gliedmaßenanteile immer häufiger replantiert werden.
Bei Zerstörung des abgetrennten Abschnitts kann allerdings oft nur die Stumpfversorgung durchgeführt werden.
Unbeherrschbare Wundinfektionen nach Verletzungen, ein ausgedehntes Compartmentsyndrom sowie offene Frakturen, bei denen die Nerven oder Blutgefäße unwiederbringlich zerstört sind, zwingen zur Amputation.
In verzweifelten Unfallsituationen kann es erforderlich werden, dass der Notarzt noch am Unfallort eine Amputation vornimmt. Dies betrifft in erster Linie Verschüttungsunfälle, wenn eine Extremität eingeklemmt ist und der Verletzte, in Lebensgefahr schwebend, anders nicht gerettet werden kann.
Bei Verkehrsunfällen ist dieses Vorgehen durch die weitreichenden Möglichkeiten der technischen Rettung nur in extrem seltenen Ausnahmefällen erforderlich.
Siehe auch die Geschichte über Hinrich